"Steuerhinterziehung ist der strafbare Versuch des Steuerzahlers, das staatliche Versprechen der Steuergerechtigkeit auf privater Basis zu realisieren."
Helmar Nahr
 
Kanzlei
Rechtsberatung
Steuerberatung
Curriculum Vitae
Honorare
Formular-Download
Zitatensammlung
Kontakt

  Impressum / Rechtl. Hinweis (Disclaimer)

Nachrichtenarchiv

Neues zur Umsatzsteuer auf Partyleistungen

Stellt ein Partyservice zusätzlich zur Lieferung von Speisen und Getränken auch Geschirr, Tische, Sitzgelegenheiten, Zelte und Dekorationsmaterial zur Verfügung, unterscheidet sich diese Leistung wesentlich von der Anlieferung lediglich verzehrfertiger Speisen und Getränke. Daher unterliegen diese Leistungen insgesamt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Das Bereitstellen der Infrastruktur neben den Speisen und Getränken ist aus Sicht des Kunden nicht lediglich eine Leistung, die nebenbei erbracht wird.
(Quelle bzw. weitere Informationen:www.bundesfinanzhof.de)



Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

Bei so genannten Mischverträgen im Zusammenhang mit Telearbeitsplätzen arbeiten die Arbeitnehmer sowohl im Unternehmen als auch zu Hause. Zu keiner Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer kommt es in diesen Fällen, wenn der Arbeitnehmer eine in qualitativer Hinsicht gleichwertige Arbeitsleistung wöchentlich an drei Tagen zu Hause und an zwei Tagen im Betrieb seines Arbeitgebers erbringt. Ausreichend für den vollen Abzug der Aufwendungen ist dann also über die Woche gesehen ein überwiegender Aufenthalt nach Stunden im Arbeitszimmer. Auch die für das kommende Jahr geplante Einschränkung ändert an dieser Beurteilung nichts.
(Quelle bzw. weitere Informationen:www.bundesfinanzhof.de)



Neue Existenzgründerförderung für Arbeitslose ab 01.08.20

Die bisherige Ich-AG-Förderung sowie das Überbrückungsgeld werden voraussichtlich ab dem 01. August 2006 abgelöst und durch einen neuen Gründungszuschuss ersetzt. Die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen des bisherigen Überbrückungsgeldes. Der Gründungszuschuss soll zunächst für neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich eines Zuschlags für die soziale Sicherung in Höhe von 300 EUR mtl. gezahlt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann nach Ermessen der Arbeitsagentur für weitere sechs Monate nur noch der Zuschlag von 300 EUR mtl. weitergezahlt werden. Sollte der Bundesrat dem Gesetz am 7. Juli zustimmen wird das Gesetz am 1. August 2006 in Kraft treten.
(Quelle bzw. weitere Informationen:www.bundestag.de)



Pauschalbeiträge für Minijobs werden auf 30% erhöht

Vom 01.07.2006 an sollen die Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftige um 5 Prozentpunkte, die Abgaben somit auf auf insgesamt 30% steigen. Es soll dann folgende Verteilung gelten: 13% Pauschalbeitrag KV, 15% Pauschalbeitrag RV, 2% einheitliche Pauschalsteuer. Keine Änderung ist für die geringfüfige Beschäftigung in Privathaushalten vorgesehen. Hier soll es bei der Pauschale von 12% bleiben. Sofern der Bundesrat am 16.06.2006 zustimmt, wird die Regelung am 01.07.2006 in Kraft treten.
(Quelle bzw. weitere Informationen:www.bundesfinanzministerium.de)



BMF nimmt Stellung zur Begrenzung der 1% Regelung bei Firmen

Das BMF hat mit Schreiben v. 7. 7. 2006 - IV B 2 - S 2177 - 44/06/IV A 5 - S 7206 - 7/06 Stellung zu Einzelfragen der neuen Firmenwagenregelungen genommen: Inbesondere wird klargestellt, dass zur Glaubhaftmachung der mindestens 50%igen Nutzung keine Form der Aufzeichnung zwingend vorgeschrieben ist, also nicht notwendigerweise ein repräsentatives Fahrtenbuch geführt werden muss, wenn sich die Nutzung beispielsweise aus Terminkalendern, Reisekostenabrechnungen oder Abrechnungsunterlagen glaubhaft machen lässt.
(Quelle bzw. weitere Informationen:www.bundesfinanzministerium.de)



BVerfG hält an Grundsteuer fest

BVerfG hält an Grundsteuer fest Hauseigentümer müssen auch künftig für ihr selbstgenutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde zweier Immobilienbesitzer aus dem badenwürttembergischen Bad Herrenalb gegen die Steuer abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Steuerpflicht gewandt, weil ein Eigenheim keinen Ertrag abwirft, so dass der Fiskus auf die Substanz des Vermögens zugreife. Aktenzeichen: 1644/05 - Beschluss vom 21. Juni 2006
(Quelle bzw. weitere Informationen:www.bverfg.de)




zurück zu den aktuellen Meldungen

Rechtsanwalt Wolfgang Wörner Gartenstraße 7a 61273 Wehrheim
Tel.: +49 (0)6081 919754 Fax: +49 (0)6081 919753
e-mail: info@ra-woerner.de