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Honorare
Als Mandant erwarten Sie zu Recht, dass ein Rechtsanwalt oder Berater Ihnen gegenüber
seine Leistungen stets mit hohem Engagement und in bester Qualität erbringt.
Die Honorierung für diese Tätigkeiten erfolgt im Grundsatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG), sowie im Rahmen der Steuerberatung unter Einbezug der
Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV). Aus diesen Normen ergeben sich die Honorare
für die Tätigkeit des Anwalts abhängig von der Höhe des Streit- bzw.
Gegenstandswertes. |
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Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten der Honorargestaltung, die im Vorfeld einer
Mandatierung festgelegt werden können, um für die jeweilige anwaltliche Tätigkeit ein
maßgeschneidertes Konzept zu finden, dass den Bedürfnissen beider Seiten nach
angemessener Honorierung Rechnung trägt.
Es bestehen daher folgende Abrechnungsmöglichkeiten:
RVG bzw. StbGebV Stundenhonorar Pauschalhonorar
Beratungspauschalen
Abrechnung nach RVG /
StbGebVO
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) und die Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV) enthalten die meisten
denkbaren Konstellationen, die Gebührenansprüche für Leistungen des Anwalts oder des
Steuerberaters auslösen. Maßgeblich für die Höhe des Honorars ist hierbei der Streit-
bzw. Gegenstandswert. |
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Je höher dieser Wert ist, umso höher sind auch die Gebühren, die der Anwalt für seine
Tätigkeit erhält. Weiterhin wird differenziert, welche Tätigkeiten der
Anwalt/Steuerberater entfaltet hat, ob er nur außergerichtlich oder in einem
Gerichtsverfahren aufgetreten ist, ob er einen Vergleich geschlossen oder die
Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels geprüft hat.
Selbstverständlich können an dieser Stelle nicht alle Einzelfragen
des anwaltlichen Gebührenrechtes erläutert werden. Wenn Sie diesbezüglich eine
detaillierte Beratung oder Erläuterung wünschen, sprechen Sie mich bitte an. |
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist zu beachten, dass diese
ausschließlich die Gebühren des Anwalts übernimmt, die über das RVG abgerechnet
werden.
Stundenhonorar
Viele Streitfragen, beispielsweise im Bereich der Steuergestaltungsberatung, der
Beraterhaftung oder der erbrechtlichen Beratungen sind mit einem enorm hohen Zeitaufwand
alleine für das Aktenstudium verbunden. Auch Strafsachen gehören oft zu diesen Mandaten.
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Die Tätigkeit, die der Anwalt hier zu erbringen hat, wird von dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) nicht angemessen vergütet, sodass ich in diesen Fällen um die Vereinbarung
eines Stundenhonorars ersuche. Über die Höhe entscheidet der Einzelfall. Es versteht
sich von selbst, dass Sie auf Wunsch mit Rechnungsstellung
eine systematische Stundenerfassung erhalten, aus der Sie ersehen können, wann
welche Tätigkeit für Sie angefallen sind.
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| Pauschalhonorar
Statt eines Stundenhonorars kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart
werden. Dies hat den Vorteil, dass von vornherein feststeht, welche Gebühren für die
anwaltliche Tätigkeit anfallen. Bitte beachten Sie aber, dass es dem Anwalt aus
berufsrechtlichen Gründen verboten ist, niedrigere Gebühren zu vereinbaren, als er für
seine Tätigkeit bei einer Abrechnung über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) erhalten würde.
Beratungspauschale
... in der Steuerberatung
Die umfassende Mandatierung durch ein Unternehmen im Bereich der
Steuerberatung umfasst häufig die Erledigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, sowie die
Erstellung des Jahresabschlusses und der jährlichen betrieblichen Steuererklärungen.
Daneben tauchen im allgemeinen Geschäftsverkehr nahezu täglich Fragen nach der
steuerlichen Behandlung steuerlicher Sachverhalte auf, die unverzüglich aufzuklären
sind.
Die Erledigung der Buchhaltung wird meist durch ein monatliches
Pauschalhonorar, Jahresabschluss und Steuererklärungen werden Gegenstandswertabhängig
und Einzelfragen nach Zeitgebühr abgerechnet. |
Dies führt zu einer vom Unternehmer kaum kalkulierbaren Gesamtbelastung. Insbesondere
fallen die Gebühren für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen
- die der Höhe nach die Gebühren der Buchhaltung des ganzen Jahres meist deutlich
übersteigen - einmal jährlich an. Zeitlich trifft dies in der Regel mit den
entsprechenden steuerlichen Nach- und Anpassungszahlungen zusammen, die aus den
Abschlüssen resultieren, sodass die Liquiditätsbelastung aus diesem Vorgang erdrückende
Züge annehmen kann.
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Durch die Vereinbarung einer steuerlichen Beratungspauschale, die sowohl die
Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, sowie die Erstellung des Jahresabschlusses
nebst Steuererklärungen und die laufende Steuerberatung beinhaltet, wird der gesamte
Kostenblock der Steuerberatung auf ein überschaubares und kalkulierbares Maß gedrosselt
und liquiditätsschonend auf 12 gleichbleibende Raten verteilt.
Die Ausgestaltung dieses Beratungsvertrages, dessen Umfang sowie die
Höhe der Pauschale orientiert sich an dem durchschnittlich anfallenden Stundenaufwand
für die Gesamttätigkeit und muss individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens
abgestimmt werden.
... in der Rechtsberatung
Für viele mittelständische Betriebe und Handwerksunternehmen besteht
ein laufender Beratungsbedarf auch im Bereich der Rechtsberatung. Gerade Fragen aus dem
Bereich des Arbeitsrechts treten häufig täglich auf und bedürfen der anwaltlichen
Klärung. Nicht nur mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden, sondern auch sehr
kostenintensiv wäre es, für jede dieser Fragen ein eigenes anwaltliches
Mandatsverhältnis zu begründen.
Auch hier biete ich meinen Firmenmandaten eine monatliche Pauschale an,
mit der die - meist telefonische - anwaltliche Beratung im Rahmen der betrieblichen
Rechtsfragen abgegolten wird. Die Ausgestaltung dieses Beratungsvertrages, dessen Umfang
sowie die Höhe der Pauschale ist selbstverständlich individuell auf die Bedürfnisse des
Unternehmens abzustimmen. |
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